Beitragsordnung bis 30.10.2021

Die Mitgliederversammlung des TV Freiberg 1844 e.V. hat auf ihrer Versammlung am 30.05.2013 gemäß § 9 Abs. 5 der Vereinssatzung vom 30.05.2013 einen Beschluss über folgende Beitragsordnung gefasst:

Beitragsordnung des Turnverein Freiberg 1844 e.V.

1. Die Höhe des Grundbeitrages für jedes Mitglied beträgt 4,00 EUR je Monat. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für Mitglieder, welche nicht mehr aktiv am regel-mäßigen Übungs-, Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb teilnehmen, beträgt 3,00 EUR je Monat.

2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für Mitglieder, die am Übungs- und Trainingsbetrieb in einer oder in mehreren Abteilungen teilnehmen, beträgt 4,00 EUR je Monat.

3. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für Mitglieder, die am regelmäßigen Spiel- und Wettkampfbetrieb in einer oder in mehreren Abteilungen teilnehmen, beträgt 5,00 EUR je Monat.

4. Abweichend von den Ziff. 1 bis 3 können die Abteilungen mit Zustimmung des Vorstandes einen höheren Mitgliedsbeitrag festsetzen, wenn die allgemeine Finanzlage im Verein den regelmäßigen Übungs-, Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb der Abteilungen durch Mittel des Vereins nicht sichern kann. Dabei sind 0,50-EUR- Staffelungen anzuwenden. Der Festsetzung eines höheren Mitgliedsbeitrages müssen zwei Drittel der Mitglieder der Abteilung zustimmen.

5. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für Ehrenmitglieder gemäß § 5 der Vereinssatzung beträgt 0,00 EUR je Monat. Es bleibt jedem Ehrenmitglied freigestellt, weiterhin einen Betrag in Höhe der Ziff. 1 bis 4 zu zahlen.

6. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages kann durch die Mitglieder an die Kassierer in den Abteilungen bzw. durch Einzahlung auf das Vereinskonto erfolgen. Die Zahlung ist im Voraus vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bis zum 15. Kalendertag der Monate Februar, Mai, August oder November eines Jahres fällig. 7. Der Beschluss der Mitgliederversammlung des TV Freiberg 1844 e.V. vom 28.04.2005 über die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge ab dem 01.04.2005 tritt am 31.05.2013 außer Kraft. Die Beitragsordnung des TV Freiberg 1844 e.V. tritt am 01.06.2013 in Kraft.

Freiberg, 30.05.2013